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   OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10   

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https://dejure.org/2010,7804
OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10 (https://dejure.org/2010,7804)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.10.2010 - 5 W 66/10 (https://dejure.org/2010,7804)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 5 W 66/10 (https://dejure.org/2010,7804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines Prozessvergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines Prozessvergleichs

  • Anwaltsblatt

    § 15a RVG
    § 15 a RVG: Prozessvergleich weder Erfüllung noch Titel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a
    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines Prozessvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 394
  • AnwBl 2011, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    Ob dieser Wortlaut, auf den das Oberlandesgericht Stuttgart sich ausdrücklich gestützt hat, tatsächlich die Annahme einer Erfüllung im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG rechtfertigt (ablehnend OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 29 ff., zitiert nach juris), kann hier dahingestellt bleiben.

    aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).

    Denn dasselbe Verfahren im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG wird nicht bereits dadurch begründet, dass im Erkenntnisverfahren eine Geschäftsgebühr klageweise geltend gemacht worden ist und sodann im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren die Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 34 ff., zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24).

  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).

    Denn dasselbe Verfahren im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG wird nicht bereits dadurch begründet, dass im Erkenntnisverfahren eine Geschäftsgebühr klageweise geltend gemacht worden ist und sodann im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren die Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 34 ff., zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24).

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    Diesen Grundsatz schränkt § 15a Abs. 2 RVG unter bestimmten - abschließend beschriebenen - Voraussetzungen ein, um im Außenverhältnis sicherzustellen, dass ein Dritter nicht über den Betrag hinaus auf Ersatz und Erstattung in Anspruch genommen werden kann, den der Anwalt von seinem Mandanten verlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2009, Az.: II ZB 35/07, NJW 2009, S. 3101, 3102 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    Doch stellt § 15a RVG eine bloße Klarstellung der schon zuvor bestehenden Rechtslage dar und findet deshalb auch Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- beziehungsweise Verfahrensbevollmächtigten vor dem 5. August 2009 erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2010, Az.: XII ZB 177/09, JurBüro 2010, S. 420; Beschluss vom 17.06.2010, Az.: V ZB 176/09, AGS 2010, S. 459 f., jeweils mit w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 176/09

    Kostenfestsetzungsverfahren in Altfällen: Anteilige Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    Doch stellt § 15a RVG eine bloße Klarstellung der schon zuvor bestehenden Rechtslage dar und findet deshalb auch Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- beziehungsweise Verfahrensbevollmächtigten vor dem 5. August 2009 erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2010, Az.: XII ZB 177/09, JurBüro 2010, S. 420; Beschluss vom 17.06.2010, Az.: V ZB 176/09, AGS 2010, S. 459 f., jeweils mit w. N.).
  • OLG Naumburg, 18.02.2010 - 2 W 5/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stichtag für die Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10
    Zwar hat das Oberlandesgericht Stuttgart es für möglich gehalten, einen Vergleich " zumindest " als Annahme an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB) einzuordnen mit der Folge, dass § 15a Abs. 2 RVG eingreift (vgl. Beschluss vom 16.07.2010, Az.: 8 W 317/10, AnwBl. 2010, S. 723).
  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten

    Letztlich sind die von dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 29.6.2011 (Bl. 34 ff PKH-Heft) vorgelegten Entscheidungen, die sämtlich das Kostenfestsetzungsverfahren betreffen, nicht einschlägig: Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010 (Az.: VII ZB 15/10) und 9.12.2009 (Az.: XII ZB 175/07) beschäftigen sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob § 15a RVG auch in sog. "Altfällen" Anwendung findet, die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2010 (Az.: VI ZB 45/10) und des OLG Oldenburg vom 29.10.2010 (Az.: 5 W 66/10) mit den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich, .
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2011 - 9 W 17/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit materiell-rechtlicher

    Sie kommt mangels Vorliegens der in § 15 a Abs. 2 RVG genannten Voraussetzungen - eine Geschäftsgebühr ist nicht streitgegenständlich - im Verhältnis zum Kläger nicht in Betracht (vgl. zuletzt BGH, Beschl.v. 28. Oktober 2010, VII ZB 15/10, MDR 2011, 136, m.w.N.; OLG Oldenburg, AGS 2011, 42).
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